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BGV C1

Die Berufsgenossenschaft Vorschrift C1 (BGV C1) gilt seit dem 1.April 1998 und schreibt die Normen zur Verwendung von Abhängungen vor. Sind diese Richtlinien nicht erfüllt, dürfen diese Vorrichtungen nicht verwendet werden. Vorgeschrieben werden unter anderem das Material und die Dicke der Stahlseile. Diese Vorschriften gelten “für den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten” sowie “für den produktionstechnischen und darstellerischen Bereich von Produktionsvorschriften für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie”.

Unter folgendem Link kann die Anleitung für unsere Produktabhängungen heruntergeladen werden.

Produktabhängung
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